7Ob8/06m—OGH Entscheidung
26. April 2006
…des Anwendungsbereiches dieser Bestimmung auf andere, nicht zur berufsmäßigen Standesvertretung gehörende Berufe wurde hingegen abgelehnt (4 Ob 81/99m, 5 Ob 28/99z, RIS-Justiz RS0016814, RS0016813). Es wird also sehr wohl eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung zwischen den verschiedenen Berufsgruppen vorgenommen, sodass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Das Verbot des pactum de…