RS0099673 – OGH Rechtssatz
Eine Überschreitung der Anklage im Sinne des Nichtigkeitsgrundes der Z 8 des § 281 StPO liegt nicht vor, wenn im Urteilsspruche weitere, in der Anklageschrift nicht aufgezählte Verletzungen erwähnt werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden