7Ob294/01p—OGH Entscheidung
17. April 2002
…RS0039468, RS0034336). Die bloß nicht näher konkretisierte Behauptung, die begehrte Feststellung wirke über den Rechtsstreit hinaus, genügt nicht für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags (RIS-Justiz RS0039528). Rechtsfragen können nicht für sich herausgehoben und zum Gegenstand eines Urteils gemacht werden (RIS-Justiz RS0039615), ebensowenig die Feststellung von Tatsachen (RIS-Justiz RS0039598). Einleitend…