JudikaturOGH

RS0039528 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2025

Die bloße, nicht näher konkretisierte Behauptung, die begehrte Feststellung wirke über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus, genügt nicht für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages.

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