9ObA221/99m—OGH Entscheidung
01. September 1999
…über entscheidende Tatsachen Gewißheit hat und dies dem anderen verheimlicht. Arglistig kann auch in einer Verschweigung liegen, wenn dadurch eine Aufklärungspflicht verletzt wird (RIS-Justiz RS0014809, insbesondere 2 Ob 561/77, 5 Ob 631/76 mwN). Wurde der Irrtum einer Vergleichspartei vom andern Teil arglistig hervorgerufen, ist der Vergleich jedenfalls anfechtbar…