JudikaturOGH

RS0039636 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 1958

Wird eine Berufung in Bagatellsachen nicht auf die gesetzlichen Anfechtungsgründe (§ 501 ZPO) gestützt, so ist sie trotz eines darin enthaltenen und entsprechend bewerteten Zwischenfeststellungsantrages ebenso wie diese zurückzuweisen.

Rückverweise