JudikaturOGH

RS0002575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 1958

Bei der Gebarung mit den Verwaltungserträgnissen und bei der Verteilung der Ertragsüberschüsse sind die Bestimmungen des § 120 bzw der §§ 124 ff EO sinngemäß anzuwenden.

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