JudikaturOGH

RS0005277 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. August 1979

Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382 Z 8 EO kommt bei Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Gattin gegen den Nachlaß des Mannes (§ 78 EheG) mangels Bestehens eines familienrechtlichen Naheverhältnisses nicht in Frage.

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