RS0012789 – OGH Rechtssatz
Die Verständigung des Verlages von der teilweisen Abtretungs des Anspruches auf Tantiemen an einen Dritten, die Vormerkung dieser Abtretung im Anteilsbuch des Verlages und die tatsächliche Erfüllung sind eine Übergabe der zedierten Forderung durch Zeichen i.S. des § 427 ABGB und daher eine "wirkliche" Übergabe, welche die Notariatsaktsform entbehrlich macht.