JudikaturOGH

RS0012789 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1958

Die Verständigung des Verlages von der teilweisen Abtretungs des Anspruches auf Tantiemen an einen Dritten, die Vormerkung dieser Abtretung im Anteilsbuch des Verlages und die tatsächliche Erfüllung sind eine Übergabe der zedierten Forderung durch Zeichen i.S. des § 427 ABGB und daher eine "wirkliche" Übergabe, welche die Notariatsaktsform entbehrlich macht.

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