Auch einstweilige Verfügungen, mit denen der einstweilige Unterhalt nach § 382 Z 8 EO bewilligt wird, sind der Rechtskraft fähig und können nur aus den Gründen des § 399 EO aufgehoben oder abgeändert werden.
Rückverweise
…über Sicherungsanträge im Provisorialverfahren nach der EO (3 Ob 153/02z mwN; RIS-Justiz RS0041398[T1]; zu einstweiligem Unterhalt: 2 Ob 74/58 = RIS-Justiz RS0005661). Die hier ergangene Entscheidung im Provisorialverfahren ist infolge Zurückweisung des vom Beklagten erhobenen Revisionsrekurses mit Beschluss des erkennenden Senats vom 4. 10. 2005, 5 Ob…
…33 EuGVVO Rz 8 mwN). Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (§ 411 ZPO) zu beachten (vgl RIS Justiz RS0005661). Es können daher nicht gleichzeitig zwei idente Sicherungsanträge anhängig gemacht werden (4 Ob 333/00z, 4 Ob 36/03b je mwN…