JudikaturOGH

RS0036822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2012

Hat das Erstgericht neues Vorbringen einer Partei gemäß § 179 ZPO für unstatthaft erklärt, die zweite Instanz aber diesen Beschluss aufgehoben, ist § 519 ZPO unanwendbar, der Revisionsrekurs daher zulässig (entgegen Rechtsprechung 1934/12)

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