8Ob6/09d—OGH Entscheidung
30. Juli 2009
…ihr entstandenen Schaden, der durch einen so genannten „Rettungsaufwand", das ist der Aufwand, der gemacht wird, um eine Gefahr abzuwenden, entstanden sei (RIS Justiz RS0023516). Der Rettungsaufwand ist positiver Schaden, der nur zu ersetzen ist, wenn er zweckmäßig war, aber unter dieser Voraussetzung auch dann, wenn er ohne Erfolg geblieben…