JudikaturOGH

RS0014615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2013

Mängel des Intellekts, die es verhindern, daß der Betreffende die Tragweite eines bestimmten Geschäftes zu überblicken und dessen Folge einzusehen vermag, können keinesfalls Handlungsunfähigkeit im Sinne des § 865 ABGB begründen.

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