JudikaturOGH

RS0031268 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 1958

Zuspruch einer Rente von 400,-- S monatlich an ein elfjähriges Mädchen wegen Amputation eines Unterschenkels gemäß § 1326 ABGB neben einem Schmerzengeldbetrag von 40000,-- S.

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