JudikaturOGH

RS0033929 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 1958

Nach § 1440 ABGB kommt es nicht darauf an, daß ein ausdrücklicher Verwahrungsvertrag geschlossen wurde, sondern es genügt, daß die Sachen in Verwahrung genommen wurden.

Rückverweise