JudikaturOGH

RS0009897 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 1958

Als Zubehör eines Unternehmens kann wohl nur die räumliche Unterlage und damit das Recht zur Benützung dieser Räume angesehen werden, nicht aber die Ansprüche nach § 1097 ABGB.

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