RS0021397 – OGH Rechtssatz
Die Bereicherung, die dem in seinem ausschließlichen Rechte Verletzten herauszugeben ist, besteht in den angemessenen Entgelt, das der Benutzer des Werkes für die Gestattung der Werknutzung hätte bezahlen müssen. Berechnung eines Architektenhonorars.