JudikaturOGH

RS0042610 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 1988

Wenn die Revision nur den Streitpunkt betrifft, ob das Einkommen der Klägerin im Sinne des § 66 Abs 1 EheG für den angemessenen Unterhalt ausreicht, ist sie unzulässig (Judikat 60 neu).

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