JudikaturOGH

RS0002325 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 1958

Der Anspruch auf Bezahlung einer aus dem Spruch eines ausländischen Gerichtes abgeleiteten Kostenforderung im Inland kann - bei Nichtexequierbarkeit nach § 79 EO - wenn überhaupt, so nur im Klagewege durchgesetzt werden; der Rechtsweg ist daher zulässig.

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