RS0048601 – OGH Rechtssatz
Die von der damals noch minderjährigen Klägerin bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens geschlossene Abfindungsvereinbarung ist - als über den ordentlichen Betrieb einer Vermögensverwaltung hinausgehend - mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung analog § 233 ABGB nichtig.
