JudikaturOGH

RS0048601 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 1971

Die von der damals noch minderjährigen Klägerin bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens geschlossene Abfindungsvereinbarung ist - als über den ordentlichen Betrieb einer Vermögensverwaltung hinausgehend - mangels pflegschaftsbehördlicher Genehmigung analog § 233 ABGB nichtig.

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