RS0025922 – OGH Rechtssatz
Nach § 1313 ABGB können die Aufwendungen, die zur Feststellung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach im Prozeßweg erforderlich waren, nicht im Regreßweg geltend gemacht werden.
… 2 ABGB gewesen seien. Angesichts der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielgesetzes könne sich die Beklagte auch nicht auf den Anwendungsvorrang der Dienstleistungsfreiheit nach Art 57 ff AEUV berufen. Der Kläger sei berechtigt, die gezahlte Spielschuld zurückzufordern, ohne dass dem die Bestimmung des § 1174 Abs 1 Satz…
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