JudikaturOGH

RS0086108 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 1957

Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Pflegschaftsgericht in einem Verfahren auf Rückführung des Kindes zu den Eltern nach § 145 ABGB die Voraussetzungen für die Entziehung der väterlichen Gewalt nach § 178 ABGB annimmt und den Rückführungsantrag des Vaters ablehnt.

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