RS0086108 – OGH Rechtssatz
Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Pflegschaftsgericht in einem Verfahren auf Rückführung des Kindes zu den Eltern nach § 145 ABGB die Voraussetzungen für die Entziehung der väterlichen Gewalt nach § 178 ABGB annimmt und den Rückführungsantrag des Vaters ablehnt.