2Ob149/22h—OGH Entscheidung
27. September 2022
…leben“ ). [22] 4.3. Im Allgemeinen bilden zwar nur die Verhältnisse zur Zeit des Vergleichsabschlusses den Gegenstand des Vergleichs und damit auch seiner Bereinigungswirkung ( RS0032453 [T14, T15, T17]). Ein Vergleich erstreckt sich aber auch auf Fälle, an die die Parteien nicht gedacht haben, nur nicht aber auf solche, an die…