JudikaturOGH

RS0056400 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. November 1957

Die im Berufungsverfahren neu vorgebrachte Behauptung eines Ehebruchs ist zu berücksichtigen. An der Wahrung des Eheverbotes nach § 9 EheG besteht ein öffentliches Interesse.

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