JudikaturOGH

RS0019766 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 1987

Auch Ansprüche aus der Geschäftsführung ohne Auftrag unterliegen der kürzeren Verjährungsfrist des § 1486 ABGB, soferne die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle vorliegen.

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