JudikaturOGH

RS0041650 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juni 1980

Bei Anwendung des § 501 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Streitsache zu einer Bagatellsache geworden ist, sondern nur darauf, daß das Gericht über einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Betrag judiziert, daß also ein Bagatellurteil vorliegt.

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