JudikaturOGH

RS0016556 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2000

Eine vor dem Ableben des Erblassers zwischen dem Noterben und dem durch einen Übergabsvertag Beschenkten über dessen künftige Herausgabepflicht nach § 951 ABGB. geschlossen Vereinbarung fällt nicht unter § 879 Z. 3 ABGB.

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