Eine vor dem Ableben des Erblassers zwischen dem Noterben und dem durch einen Übergabsvertag Beschenkten über dessen künftige Herausgabepflicht nach § 951 ABGB. geschlossen Vereinbarung fällt nicht unter § 879 Z. 3 ABGB.
…Gerichtshofs (6 Ob 732/79; 6 Ob 781/78 = EFSlg 33.704; 3 Ob 458/57 = RIS Justiz RS0016556; JBl 1927, 103), dass sich der Noterbe und der Beschenkte noch vor dem Tod des Erblassers über die künftige Herausgabepflicht gemäß § …
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