JudikaturOGH

RS0043575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, nicht aber auf sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere nicht auf die Tatbestandsseite.

Rückverweise