JudikaturOGH

RS0001253 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1957

Im Oppositionsprozeß, der eine Exekution zur Hereinbringung der nicht bezahlten Kaufpreisforderung betrifft, ist schon auf Grund der Behauptung des Beklagten die Nichtzahlung des Kaufpreises (§ 1052 ABGB) anzunehmen.

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