JudikaturOGH

RS0020465 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 1979

Ob im Einzelfalle ein Mietvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegt, hängt von der Absicht der Parteien, dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und in analoger Anwendung des § 1091 ABGB von dem Umstand ab, ob der Mietvertrag oder das Dienstverhältnis die Hauptsache des Vertrages bildet.

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