JudikaturOGH

RS0044179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2022

Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist eine Kostenentscheidung, der Rechtsgang an den OGH ist in jedem Falle unzulässig, auch bei rein formaler Entscheidung der zweiten Instanz ohne Überprüfung der Sachentscheidung des Erstrichters.

Rückverweise