JudikaturOGH

RS0055291 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. April 1957

Die Vertretung des Zwangsverwalters einer Liegenschaft in einem Räumungsprozeß gegen eine Mieterin steht mit der ständigen Vertretung des Liegenschaftseigentümers (Verpflichteten) in keinem Zusammenhang im Sinne des § 10 RAO, da hier die Interessen des Verpflichteten und des Zwangsverwalters als gerichtlichen Organes durchaus gleichgelagert sind.

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