JudikaturOGH

RS0043974 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 2015

Der Beschluss, womit ein Berichtigungsantrag erst in zweiter Instanz zurückgewiesen wird, ist insbesondere dann abgesondert anfechtbar, wenn eine weitere anfechtbare Entscheidung im Verfahren nicht mehr ergehen kann.

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