JudikaturOGH

RS0046372 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1957

Die Bestimmung des § 45 Abs 1 JN bezieht sich nicht auf die Zuständigkeitsentscheidung eines Bezirksgerichtes, da durch den Gebrauch der Worte "Entscheidung des Gerichtshofes erster Instanz über seine Zuständigkeit" nur Entscheidungen des Gerichtshofes erster Instanz als Erstgericht, nicht aber Zuständigkeitsentscheidungen des Bezirksgerichtes gemeint sind.

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