JudikaturOGH

RS0040192 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1957

Das Erstgericht hat den Beschluß auf Abweisung des Antrages auf Erlassung eines Anerkenntnisurteiles in die Entscheidung über die Hauptsache aufgenommen, was nach § 462 ZPO zulässig war. Da hier die Ausnahmsvorschrift des § 261 Abs 3 ZPO nicht zur Anwendung kam, was dann, wenn der Beschluß das und das sogenannte Zwischenurteil angefochten sein sollten, Rekurs und Berufung nebeneinander zu erheben.

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