JudikaturOGH

RS0046947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Februar 1957

Wenn lediglich die Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben durch die zugunsten eines Nacherben angeordnete Substitution einverleibt ist, so kann auf den minderjährigen Nacherben § 109 Abs 2 JN nicht angewendet werden, weil er noch nicht Eigentümer ist.

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