Wenn es zur Aufnahme des Sachverständigenbeweises aus rechtlichen Gründen von Amts wegen kommen muß, was § 183 ZPO ermöglicht, verhindert die Unterlassung des Vorschußerlages nicht die Aufnahme des Beweises.
…ZPO den Sachverständigenbeweis auch von Amts wegen beschließen kann und dass in diesem Fall die Unterlassung des Vorschusserlags die Beweisaufnahme nicht hindert (RIS Justiz RS0034635; RS0037139; 1 Ob 163, 164/68 SZ 41/85; Rechberger in Rechberger 3 § 365 ZPO Rz 4 mwN). Ob…
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