8Ob57/10f—OGH Entscheidung
18. August 2010
…Regel nicht die Befangenheit des Gerichts darzutun, es sei denn, sie sind so schwerwiegend, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen lassen (RIS Justiz RS0046090 [T1, T7]). 2. Schwerwiegende Verstöße oder Fehler in der Verfahrensführung oder Rechtsanwendung, die Rückschlüsse auf eine allfällig mangelnde Objektivität der Richter zuließen (vgl 6 …