JudikaturOGH

RS0013986 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2017

Wenn die Annahmeerklärung nicht auf eine Annahme des Antrages, so wie er abgegeben wurde, hinausgelaufen ist, sondern die Annahme mit einer Änderung verbunden war, so gilt eine derartige Annahme als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag.

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