JudikaturOGH

RS0038127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 1956

Die Hausverwaltervollmacht berechtigt den Verwalter nicht, auf die Kündigung nach § 70 VersVG zu verzichten; der Verwalter darf darüber hinaus auch nichts unternehmen, wodurch dem Erwerber die Kündigungsmöglichkeit genommen wird; daher muß der Erwerber auch keinen vom Hausverwalter abgeschlossenen Versicherungsvertrag gelten lassen, der in einer auch dem Versicherer erkennbaren Weise dieses Kündigungsrecht vernichtet.

Rückverweise