Die ZPNov 1955 hat keinen Einfluß auf den im Judikatenbuch Nr 217 (alt) ausgesprochenen Grundsatz, daß die wegen mangels rechtsfreundlicher Fertigung zur Verbesserung zurückgestellten Einwendungen gegen einen WZA nicht durch neue, in dem ursprünglichen Schriftsatz nicht enthaltenen Einwendungen ergänzt werden können.
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