JudikaturOGH

RS0013564 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2022

Die Vermietung einer Liegenschaft oder von Liegenschaftsteilen gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung. Sie erfordert allerdings, um gegenüber der Gemeinschaft wirksam zu sein, die Zustimmung der Mehrheit.

Rückverweise