JudikaturOGH

RS0043934 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 2024

Im Falle des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss muss die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in diesem Beschluss ausgegangen ist, nach allen Richtungen hin geprüft werden.

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