RS0048795 – OGH Rechtssatz
§ 178 ABGB bezieht sich nicht nur auf die väterliche Gewalt, sondern auch auf die elterlichen Rechte der ehelichen oder unehelichen Mutter und auch auf die Rechte des unehelichen Vaters, soweit diesem solche zustehen (Klang 1.Auflage I/1,951).