4Ob47/09d—OGH Entscheidung
09. Juni 2009
…richtig dargestellt und daraus auch die richtigen Schlüsse gezogen. 1.1. Die Haftung des Unternehmensinhabers nach § 18 UWG ist eine Erfolgshaftung (RIS Justiz RS0079818). Sie setzt voraus, dass der Wettbewerbsverstoß im Betrieb des Unternehmens begangen wurde, wobei dieser Begriff weit auszulegen und primär im organisatorischen Sinn zu verstehen ist…