JudikaturOGH

RS0040371 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 1960

Die Präklusionswirkung des § 279 ZPO bezieht sich nur auf das Beweismittel, welches die Ursache zu einer Verfügung nach dieser Gesetzesstelle war, hindert aber das Gericht nicht, andere Beweise durchzuführen.

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