RS0048824 – OGH Rechtssatz
Das Verfahren nach § 178 ABGB stellt sich als ein derartiger Eingriff in die Rechte des Vaters dar, daß die Durchführung, ohne den Vater selbst zu hören, nur dann erfolgen kann, wenn die Möglichkeiten der Aufenthaltserforschung ausgenützt wurden, aber ergebnislos geblieben sind.