JudikaturOGH

RS0014894 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2023

Ein Kalkulationsirrtum ist zumindest für den Fall beachtlich, daß die Kalkulation bei den Vertragsverhandlungen dem Partner gegenüber in Erscheinung trat und von ihm als Grundlage für die Willenserklärung erkennbar war.

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