Dem Hauseigentümer, der das ganze Haus vermietet hat, muss das Recht, das Haus zu betreten insoweit zugestanden werden, als es im Interesse der Erhaltung des Hauses und zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist.
…zur Durchführung von (eben nicht geschuldeten, bloßen) Reparaturarbeiten an im Inneren des Objekts gelegenen Gegenständen zu verpflichten, abgewiesen haben (§ 1096 ABGB; vgl auch RS0021509).…
…den Mietgegenstand zu betreten, ist dem Vermieter insoweit zuzugestehen, als es im Interesse der Erhaltung des Hauses und zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist (RS0021509). Ein entsprechendes Recht ist etwa zu bejahen, wenn zur Vorbereitung und Durchführung notwendiger Arbeiten das Mietobjekt von Handwerkern betreten werden muss, aber auch zur Besichtigung…
…Recht zu, den Bestandgegenstand zu betreten, soweit dies im Interesse der Erhaltung des Hauses oder zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist (RIS Justiz RS0021509, Würth in Rummel³, § 1098 ABGB Rz 10; Iro in KBB, § 1098 ABGB Rz 4 mwN). Da mit der…
…zu betreten, ist dem Vermieter insoweit zuzugestehen, als es im Interesse der Erhaltung des Hauses und zur Ausübung der notwendigen Aufsicht erforderlich ist (RIS Justiz RS0021509). Ein entsprechendes Recht ist etwa zu bejahen, wenn zur Vorbereitung und Durchführung notwendiger Arbeiten das Mietobjekt von Handwerkern betreten werden muss (1 Ob …
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