JudikaturOGH

RS0038130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Es widerspricht nicht den Vorschriften der Prozessordnung, nebeneinander zwei Klagegründe geltend zu machen, die einander ausschließen, während jeder aber den gestellten Urteilsantrag rechtfertigt.

Rückverweise