JudikaturOGH

RS0030187 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 1963

Der Verwahrungspflicht nach § 1320 ABGB ist Genüge getan, wenn gutmütige Pferde aus einem dreihundert Meter von einer Bundesstraße entfernten Feld angeschirrt stehen gelassen werden.

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